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Wenn es kracht, blitzt, ruckelt oder quietscht...

Verkehrsrecht

Wenn es kracht, blitzt, ruckelt oder quietscht...

1. Was ist Verkehrsrecht?
Hierzu zählen nicht nur der Straßenverkehr mit verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen, sondern auch das Autovertragsrecht (Kauf, Leasing, Finanzierung), das Versicherungsrecht sowie insbesondere das Schadensrecht. Insbesondere im Schadensrecht ist Herr Harre als Geschädigtenanwalt in großem Umfang tätig.

2. Was ist wichtig bei der Schadenregulierung
Die häufigsten Fragen von Geschädigten oder Unfallbeteiligten finden Sie in dem anliegenden Info-Brief beantwortet.

3. Schadenmanagement der Autohäuser
Aus den einschlägigen Publikationen für Autohäuser wissen Sie, dass das Thema Schadenmanagement seit Jahren alle Haftpflicht- und Kaskoversicherer bewegt, mit dem Ziel, Entschädigungsleistungen zu minimieren. Die Umsetzung dieser Zielvorgabe wird auf dem Rücken der Autohäuser mit angeschlossenen Werkstätten sowie der Geschädigten, auch Ihrer Kunden, ausgetragen.
In Zusammenarbeit mit mehreren Autohäusern haben wir in den vergangenen Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Form eines eigenen Schadenmanagements erarbeitet und praktizieren dies bis zum heutigen Tage.

Worum geht es?
Es geht um eine nachhaltige Bindung des Kunden an Ihr Unternehmen, und damit in der Folge um Werkstattauslastung, um die Beibehaltung bzw. Steigerung der Verkaufszahlen und damit auch um Standort – und Arbeitsplatzerhaltung.

Wer betreibt Schadenmanagement?
Schadenmanagement und Schadenservice erbringen letztlich alle, so der Verkaufsberater (der schon bei Fahrzeugauslieferung auf Ihre Kompetenz im Schadenfall – durch Flyer, Hinweis auf Notruf-Tel., etc. hinweist), der Servicemitarbeiter (der bei jedem Aufenthalt des Fahrzeugs in Ihrem Haus den Kunden auch auf den Schadensfall anspricht), der Werkstattmitarbeiter, der im Kundenauftrag von Ihnen beauftragte Sachverständige und letztlich wir als Anwaltskanzlei.

Warum erbringt nicht Ihr Unternehmen allein alle Leistungen, warum also ein externer Anwalt?
Weil Sie ein Autohaus mit Werkstatt betreiben und, bei aller Bemühung um die stets aktuelle Kenntnis rechtlicher Dinge, einfach nicht das Fachwissen eines im Schadensrecht spezialisierten Anwalts haben können.
Schlagworte wie Kürzung auf mittlere Stundenverrechnungssätze, 130 Prozent-Fall, Restwertbörse, Mehrwertsteuer, sind Ihnen bekannt. Aber können Sie auch zu jedem Schlagwort im konkreten Schadenfall Ihrem Kunden die richtige Empfehlung aussprechen?
Zudem führt der externe Anwalt zu einer Arbeitsteilung, die für Sie gleichbedeutend ist mit einer Arbeitsentlastung.

Was tun Sie, was tut Herr Harre?
Der klassische Ablauf einer Haftpflichtschadenregulierung sieht wie folgt aus:


Was bleibt für Sie?

Was ist das Ziel?
Das Ziel ist eine noch stärkere Bindung des Kunden an Ihr Unternehmen, weil der Kunde wahrnimmt, dass Ihr Unternehmen nicht nur für schöne Autos steht, sondern auch für Kompetenz und Sachverstand im Schadensfall.
Folge der Kundenbindung ist letztlich Schadensteuerung bei allen Schäden der eigenen Kunden.

Ausblick
Am 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Jetzt dürfen Sie dem Kunden – auch offiziell – die Schadenabwicklung aus einer Hand anbieten und damit werben. Mit dem hier vorgestellten Schadensmanagement sind Sie gut aufgestellt.

4. Verkehrsrechtliche Leistungspakete
A) Für 50,00 € ermitteln wir Ihren Punktestand in Flensburg und berate Sie über Tilgungsfristen, maximale Eintragungszeiten und Tilgungsmöglichkeiten.
B) Für 50,00 € prüfen wir vor Vertragsabschluss Ihren Vertrag für Kauf, Verkauf oder Leasing eines Fahrzeuges.

5. Der aktuelle Bußgeldkatalog
Hier finden Sie den Bußgeldkatalog 2010, der über Strafmaß und Kosten bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten informiert.

Aktueller Bussgeldkatalog

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