
Natürlich werden von beiden Notaren sämtliche Arten von Urkundsgeschäften ausgeführt, doch hat sich aufgrund der Vielzahl von Rechtsgeschäften in bestimmten Rechtsgebieten eine Spezialisierung heraus gebildet, die wir aus berufsrechtlichen Gründen nicht gesondert hervor heben dürfen.
Anders ist dies im Bereich anwaltlicher Tätigkeit. Wir verstehen uns als Allgemeinkanzlei, in der die üblichen und alltäglichen Rechtsprobleme der Verbraucher, Gewerbetreibenden und Firmen in Buchholz und der Metropolregion Süderelbe sachgerecht und zeitnah bearbeitet und erledigt werden.
Das Spektrum reicht hier vom Vertragsrecht (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Versicherungsvertrag, Handelsrechtlichen Vertrag, Leasingvertrag, Gesellschaftsvertrag, etc.) über das Familienrecht und Erbrecht bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Daneben hat sich ein starkes Maß an Spezialisierung bei jedem der drei Partner heraus gebildet, welches bereits bei Frau Koch-Fahs durch die Fachanwaltschaft für das Familienrecht sowie bei Herrn Harre durch den Fachanwalt für das Verkehrsrecht dokumentiert ist und bei Herrn Falk demnächst durch den Fachanwalt für das Arbeitsrecht dokumentiert sein wird.
Friedrich Harre
arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Verkehrsrechts sowie des privaten Baurechts, ferner im Grundstücksrecht.
Im Verkehrsrecht betreut Herr Harre u. a. mehrere Autohäuser und deren Kunden, dies auch über die Metropolregion Süderelbe hinaus. Mehr zur Person...
Bettina Koch-Fahs
betreut sämtliche familienrechtliche Angelegenheiten, insbesondere Streitigkeiten betreffend den Vermögensausgleich, Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren und selbstverständlich auch Scheidungsverfahren, und bearbeitet erbrechtliche Mandate. Mehr zur Person...
Fritz Falk
vertritt neben den allgemeinen zivilrechtlichen Mandaten überwiegend im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Durchsetzung oder Abwehr einzelner Personalmaßnahmen, Kündigungsschutz, Betriebsstilllegung). Er berät und vertritt zudem in mietrechtlichen Angelegenheiten, ferner verteidigt er in Strafsachen. Mehr zur Person...
Gerichtszulassungen
Wir können Sie bei jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht in Deutschland vertreten, sowie bei den Sondergerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) bis hin zu den entsprechenden Bundesgerichten.
