Ihr direkter Link zum
Hier kommen Sie direkt zum Thema Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Logo Harre & Koch-Fahs
Platzhalter
Gebühren

Welche Kosten entstehen

Gebühren

Welche Kosten entstehen

Grundsätzliches
Bei der Abrechnung der Honorare für die von uns erbrachten Tätigkeiten sind wir natürlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, insbesondere an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach wird abhängig von der Höhe des Streitwertes abgerechnet, in Straf- und Bußgeldsachen mit einer sog. Rahmengebühr für einzelne Tätigkeiten, deren Höhe sich nach dem Umfang der Tätigkeit, der Schwierigkeit des Falles, der Bedeutung des Falles für den Mandanten sowie dessen Einkommensverhältnissen bestimmt. Diese Dinge sind bei uns Gegenstand jedes Erstgesprächs im Zuge der Erteilung eines Mandats.

Kostenschätzungen
Gern sind wir auf Nachfrage bereit, vor oder bei Mandatserteilung die voraussichtlich entstehenden Kosten (Anwalt und/oder Gericht) zu schätzen, doch kann diese Schätzung immer nur unvollständig und ungenau sein, weil sich der Umfang der anwaltlichen Leistungen in der Regel erst im Laufe der Mandatsbearbeitung ergibt und hier von vielen Faktoren beeinflusst wird, wie insbesondere dem Verhalten der Gegenseite.

Honorarvereinbarungen
Wie beim Kauf von Verbrauchsgütern oder Kraftfahrzeugen gilt auch im Bereich anwaltlicher Tätigkeit, dass höherwertige Leistungen auch nur zu einem höheren Preis zu erlangen sind. Vornehmlich bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und - ordnungswidrigkeiten kann das Maß des erforderlichen anwaltlichen Spezialwissens derart hoch und der Umfang der Tätigkeit derart groß sein, dass - gemessen an den Folgen einer Verurteilung für den Mandanten - der gesetzliche Honorarrahmen nicht ausreichend und angemessen ist. In solchen Fällen schließen wir mit unseren Mandanten Honorarvereinbarungen ab, was selbstverständlich vorab ausführlich besprochen wird.

Stundenhonorar
Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen rechnen wir bestimmte Tätigkeiten, natürlich nach vorheriger Absprache, mit einem Stundenhonorar ab, welches zur Zeit 180,00 € netto beträgt.

Rechtsschutzversicherungen
Unsere Erfahrungen mit den Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten gebieten ein näheres Eingehen hierauf. Bisher und auch heute übernehmen wir es - kostenfrei - für die Mandanten, die Rechtsschutzzusage der Versicherung einzuholen und nach Beendigung des Mandats direkt mit der Versicherung abzurechnen. In früherer Zeit hat sich der hierfür zu betreibende Aufwand, von Ausnahmefällen abgesehen, in Grenzen gehalten. Folge des immer umkämpfter werdenden Versicherungsmarktes und sinkender Gewinnmargen der Rechtsschutzversicherer ist nicht nur, dass Neuverträge mit einem vertretbaren Beitragsaufwand nur noch mit einer vom Kunden zu tragenden Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, sondern auch der stetige Versuch, mit teilweise haarsträubenden Argumenten Honorarrechnungen von Anwälten zu kürzen. Es kann deshalb im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass wir mit unseren restlichen, berechtigten Honoraransprüchen direkt an unsere Mandanten herantreten müssen, wenn die Versicherung auch nach umfangreicher Korrespondenz nicht zur Zahlung bereit ist. Das weitere Vorgehen in einem solchen Fall werden wir natürlich ausführlich mit Ihnen besprechen.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen vor auswärtigen Gerichten übernehmen die Versicherer nie die Fahrtkosten zum Verhandlungstermin. Da wir regelmäßig zum Vorteil unserer Mandanten solche Termine beispielsweise vor den Landgerichten in Stade, Hamburg, Lüneburg, Verden, Hannover und Bremen persönlich wahr nehmen, kann es hierdurch zu einer finanziellen Mehrbelastung trotz Rechtsschutzversicherung für den Mandanten kommen.

Notarkosten
Da hierüber vielfach Unklarheit bei dem Recht suchenden Bürger herrscht, halten wir den Hinweis für angebracht, dass dem Notar ein Abrechnungsermessen insbesondere zur Höhe der Gebühren nicht eingeräumt ist. Die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unterliegt zudem der Überprüfung durch die zuständige Dienstaufsicht. Wenn Sie eine notarielle Tätigkeit benötigen, fragen Sie die Notarin oder den Notar nach den Kosten, die anders als im Anwaltsbereich in der Regel sehr konkret angegeben werden können.

 

 

Gebühren

Platzhalter
StartseiteKontaktAnfahrtImpressumDisclaimer